P-KONTO
Ihre P-Konto-Bescheinigung bekommen Sie von mir

Schnell und bequem in Ihrem Briefkasten!
- P-Konto-Bescheinigung zur Vorlage bei allen deutschen Banken und Sparkassen
- P-Konto-Bescheinigung vom mir als zertifizierte Schuldnerberatung für nur € 24,90
- P-Konto-Bescheinigung zur sofortigen Freigabe deines Geldes
Auch wenn Ihr Konto bereits gepfändet wird, Ihre Bank eine neue P-Konto-Bescheinigung von Ihnen verlangt oder Sie eine Pfändung erwartest, steht Ihnen meist erheblich mehr Geld als der derzeitige Grundfreibetrag von € 1.560,00,- zu (ab 1. Juli 2025).
Falls demnächst ein Insol venzverfahren gegen Sie eröffnet werden sollte, müssen Sie Ihr Konto vor der Eröffnung des IV schützen, da es andernfalls zunächst "von Amts wegen" geschlossen wird und Sie von heute auf morgen über keinen Cent mehr verfügen kannst.
Das sind die Infos, die Sie zum P-Konto kennen sollten:
Gesetzliche Pflicht
Ihr Kreditinstitut ist verpflichtet Ihr Einzelkonto als Pfändungsschutzkonto fortzuführen.
Grundfreibetrag ist mindestens geschütz.
Der Basisfreibetrag steht Ihnen monatlich zu.
Keine automatische Einrichtung
Sie müssen die Einrichtung selbst Ihrer Bank beantragen.
4 Wochen Moratorium
Sie haben nur 4 Wochen nach Eingang der Pfändung Zeit, um den rückwirkenden Schutz zu erhalten.
Nur Einzelkonten können als P-Konto geführt werden. Gemeinschaftskonten sind vorher umzuwandeln!
Eine Erhöhung Ihres Pfändungsfreibetrags ist möglich, wenn Sie Unterhalt zahlen auch Naturalunterhalt (z.B. für Ihre Kinder oder Ihren Ehepartner), Kindergeld empfangen oder Sozial- oder Asylbewerberleistungen für andere Personen aus Ihrem Haushalt erhalten. Auch wenn Sie einmalige soziale Geldleistungen (z.B. für die Erstausstattung Ihres Kindes) oder regelmäßig Beträge zum Ausgleich eines Körper- oder Gesundheitsschadens bekommen, können Sie die Erhöhung des Freibetrags beantragen. Voraussetzung dafür ist eine P-Konto-Bescheinigung, die Sie bei Ihrer Bank einreichen müssen.
Pfändungs – Grundfreibetrag: Alle Zahlungseingänge auf einem P-Konto sind bis zu einem Grundfreibetrag von 1.560 Euro pro Monat vor der Kontopfändung geschützt – ab dem 1. Juli 2025. Dies gilt für Zahlungen des Arbeitgebers, selbstständige Erwerbstätigkeit, Rentenbezüge und Sozialleistungen wie Bürgergeld, Kinder-, Wohn- oder Pflegegeld.
Der Pfändungsfreibetrag erhöht sich je nach Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen. Für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 590 Euro hinzu, für weitere unterhaltsberechtigte Personen je 320 bzw. 330 Euro.
Hier sind einige Beispiele:
01.07.2025 bis 30.06.2026
kein Unterhaltsberechtigter 1.559,99 Euro
1 Unterhaltsberechtigter 2.149,99 Euro
2 Unterhaltsberechtigte 2.469,99 Euro
3 Unterhaltsberechtigte 2.799,99 Euro
4 Unterhaltsberechtigte 3119,99 Euro
5 Unterhaltsberechtigte 3.449,99 Euro
Beim P-Konto werden diese Beträge auf die nächste volle 10er-Stelle aufgerundet.
Endlich durchatmen:
Beantragen Sie hier Ihre P-Konto Bescheinigung
Los geht's
Beantworten Sie wenige Fragen mithilfe unseres Online-Formulars. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Angaben im Anschluss noch einmal zu überprüfen.
ACHTUNG: Bitte leeren sie vor der Benutzung des Formulars Ihren Browser-Cache um zu vermeiden das alte Daten verwendet werden!
Daten abschicken
Versenden Sie die gesammelten Daten an Ihren Schuldnerberater Ralf Bornemann. Ihre Informationen werden zunächst ausschließlich zu Zwecken der Bescheinigungserstellung verwendet.
Bescheinigung erhalten
Da Ihre P-Konto-Bescheinigung nur im Original gültig ist, erhalten Sie diese unmittelbar nach Übermittlung Ihrer Antragsdaten per Post als Einwurf-Einschreiben.
Kosten
Für die Erst-Bescheinigung und jede weitere Folgebescheinigung erheben wir eine Schutzgebühr von je 24,90 €
In nur 3 Minuten zur fertigen P-Konto-Bescheinigung …
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Ihre Bescheinigung ist auf dem Weg!
